VCS: Missbrauchen Einzelne das Beschwerderecht für persönliche Kampagnen?

Darum geht die Debatte


Dass das Verbandsbeschwerderecht überhaupt ins Wanken kam, ist dem VCS zu verdanken. Zum Glück für die Anstrengungen anderer Verbände ist man bei der Volksabstimmung über die Aufhebung dieses Rechtes mit einem blauen Auge davon gekommen.
Der VCS macht aber munter weiter und führt als Verband Beschwerden, die auf persönliche Interessen Einzelner gründen. Im konkreten Fall erhebt der VCS Einspruch gegen den Bau eines neuen Fussballstadions in Aarau. Obwohl es sich um ein brachliegendes Industriegebiet handelt, obwohl der Souverän in zwei Abstimmungen mit knapp 70% Ja-Stimmen der Baunutzungsordnung (BNO) und der Kreditvergabe über 17 Millionen Franken für den Stadion zugestimmt hat und obwohl alle Parteien von links bis rechts dem Projekt positiv gestimmt sind, wehrt sich der VCS mit völlig haltlosen Argumenten gegen den Stadionbau und besitzt auch noch die Dreistigkeit zu Behaupten, man sei gar nicht gegen das Stadion.

Faktisch tut der VCS aber nur das: Er erhebt so lange Einspruch und zieht Urteile weiter, bis sich Investoren und Gläubiger des Projekts zurückziehen. So geschehen in Zürich (Hardturmstadion) und fast auch in Spreitenbach (IKEA).

Einzelne VCS-Mitglieder tun das aus offenbarer Antipathie gegen den FC Aarau oder als persönlicher Gefallen gegenüber Gegnern des Stadions, die zuvor in den Volksabstimmungen keine Chance hatten.

Wie ist dieses Verhalten zu beurteilen? Findet hier nicht ein massiver Missbrauch des Verbandsbeschwerderechts statt? Darf es erlaubt sein, dass der Geschäftsführer des Aargauer VCS, statt im Interesse des Verbandes und deren Mitglieder, die Anliegen befreundeter Kumpel durchsetzt?


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Geschrieben 17. Juli 19:57, Remo Conoci
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Gerade kürzlich hat das BAFU (Bundesamt für Umwelt die Statistik für die Beschwerdefälle des Jahres 2008 veröffentlicht:

In 50 Prozent der Fälle wurden die Beschwerden vollumfänglich und in 11,5 Prozent teilweise gutgeheissen. In 13,5 Prozent der Fälle wurde die Beschwerde zurückgezogen und eine Vereinbarung abgeschlossen. In weiteren 13,5 Prozent der Fälle erwies sich die Beschwerde als gegenstandslos, weil das Baugesuch zurückgezogen oder abgeändert wurde. Abgewiesen wurden die Beschwerden nur in 11,5 Prozent der Fälle.

Diese Zahlen zeigen, dass die Beschwerden der Umweltorganisationen 2008 sehr häufig gutgeheissen wurden. Die Beschwerden trugen zur Verbesserung der Bauprojekte bei.

Die Umweltorganisationen mussten dieses Jahr dem BAFU erstmals die Resultate ihrer 2008 abgeschlossenen Beschwerdefälle mitteilen. Diese Anforderung war vom Bundesrat verordnet worden, nachdem das Umweltschutzgesetz aufgrund der Parlamentarischen Initiative Hofmann auf den 1. Juli 2007 geändert worden war. (Quelle www.bafu.admin.ch)

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Die Verbände blockieren in der Schweiz regelmässig wichtige wirtschaftliche Projekte. Dies oft auch aus persönlich-privaten Interessen der Funktionäre. Das ist eindeutig ungerecht und schädlich für unser Land und unsere Wirtschaft. Das Verbandsbeschwerderecht muss angepasst werden!
5 Kommentare
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oder man gründet einen Verband.
Mario Schultz 19. Juli 2009 Verstoss melden
Lieber Peter Müller
dies ist ein happiger Vorwurf: was sind denn die persönlich-privaten Interessen der Funktionäre? Bei einem solchen Vorwurf wären vielleicht ein oder zwei Beispiele nicht schlecht!
Balthasar Glättli 19. Juli 2009 Verstoss melden
Ja, wäre gut, wenn man da Beispiele hätte!
Peter Schüpbach 20. Juli 2009 Verstoss melden
Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Funktionär die Mittel des Verbandes nutzt um ein Bauvorhaben zu verhindern, das dort gebaut würde, wo jetzt - in einem alten Industriequartier - persönliche Freunde, Ateliers praktisch zum Nulltarif mieten.
Remo Conoci 24. Juli 2009 Verstoss melden
Ich kenne keinen einzigen solchen Fall, wie ihn Herr Müller ins Feld führt. Da Herr Müller von "regelmässigen" Vorfällen spricht, sollte er eine Liste der Vorfälle und der persönlichen Interessen der Entscheidungsträger in den Verbänden beibringen können - sonst muss ich annehmen, das sei Wunschdenken der Verbandsbeschwerde-Gegner.
David Keel 22. August 2009 Verstoss melden
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